DGUV 3 – Prüfung und Vorschrift in Fotostudios

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Die DGUV Prüfung ist eine Vorschrift, die diese Prüfungen regelt. Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die elektrische Geräte nutzen oder damit arbeiten fallen in den Gültigkeitsbereich der Rechtsnorm. Damit Unfälle, Brände oder andersartige Schäden vermieden werden, verlangt die DGUV 3 eine regelmäßige Prüfung aller Anlagen und Betriebsmittel. Elektrische Betriebsmittel sind Geräte, Maschinen oder Anlagen, die elektrische Energie umwandeln, übertragen, verteilen oder nutzen. Sie müssen bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen, um Personen und Sachwerte vor elektrischen Gefahren zu schützen. Beispiele für elektrische Betriebsmittel sind Steckdosen, Schalter, Lampen, Kabel, Transformatoren oder Motoren.

Dabei muss die Prüfung von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Ein Prüfprotokoll und eine Prüfplakette sind bei den Checks obligatorisch.

Umsetzung der DGUV 3 Prüfung in einem Fotostudio

Jedes Fotostudio verfügt über Beleuchtungsanlagen. Diese Geräte müssen nach der DGUV 3 in periodischen Abständen geprüft werden. Zu der Beleuchtungsanlage gehören Kabel, Lampen, Steckdosen und Schalter. Damit entstehen potenzielle Gefahrenquellen. Für den Prüfungsintervall dieser Anlagen gibt die DGUV 3 vier Jahre an. Die Prüfung muss vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden und nach jeder Veränderung oder Reparatur.

Was wird bei einer Beleuchtungsanlage im Fotostudio genau geprüft?

Vorgeschrieben sind Prüfungen in Form von Sichtkontrollen. Funktionsprüfungen, Isolationsmessungen und Schutzleiterprüfungen stehen auf dem Programm. Bei der Sichtkontrolle wird die äußere Beschaffenheit der Anlage in Augenschein genommen. Ist die Beleuchtungsanlage sauber? Sind Komponenten beschriftet und befestigt? Des Weiteren werden die Leistung, die Helligkeit und Farbtemperatur der Lampen überprüft. Bei einer Isolationsprüfung wird der Isolationswiderstand der Anlage geprüft. Damit können Kurzschlüsse und Stromschläge vermieden werden. Die Schutzleiterprüfung beinhaltet die Überprüfung des Schutzleitersystems der Anlage, um einen wirksamen Schutz gegen elektrische Fehler zu gewährleisten.

Das Prüfprotokoll

Die Prüfergebnisse werden in einem Prüfprotokoll festgehalten und mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Im Prüfprotokoll sind folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Ort der Prüfung
  • Name und Qualifikation des Prüfers
  • Bezeichnung und Identifikation der geprüften Anlagen und Betriebsmittel
  • Art und Umfang der Prüfung
  • Messwerte und Beurteilungskriterien
  • Festgestellte Mängel und Empfehlungen zur Beseitigung
  • Unterschrift des Prüfers

Das Prüfprotokoll muss vom Prüfer und vom Unternehmer unterschrieben werden. Das Protokoll muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, in der Regel also vier Jahre. Das Prüfprotokoll muss dem Unternehmer, dem Betriebsrat und der Berufsgenossenschaft zur Verfügung gestellt werden.

Die DGUV 3 ist eine wichtige Vorschrift, die nicht nur die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gewährleistet, sondern auch die Haftung des Arbeitgebers im Schadensfall reduziert. Daher sollte jedes Fotostudio darauf achten, die DGUV 3 einzuhalten und die Prüfungen regelmäßig durchführen zu lassen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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